Lebensgefahr für Hunde

Lebensgefahr für Hunde

Hunde im Auto

Ein Thema das jedes Jahr, kaum das die Temperaturen etwas ansteigen, wieder aktuell ist. Seinen Hund immer und überall dabei zu haben ist für viele Hundehalter ein reizvoller Gedanke. Oftmals herrscht die weitverbreitete Meinung, das der Hund im Auto warten kann, wenn das Fahrzeug im Schatten geparkt und das Fenster einen Spalt geöffnet wird. Leider ein fataler Irrtum, denn die Innentemperatur in einem Auto steigt auch bei geöffnetem Fenster und Schattenparkplatz rasant an und wird zu einer lebensgefährlichen Falle für den Hund.

Bei einer Aussentemperatur von 24°C steigt die Innentemperatur im Fahrzeug innerhalb von 10 Minuten auf 30 Grad an, da hechelt der Hund schon stark und versucht einen Ausweg zu finden. Die Temperatur ist nach 30 Minuten schon auf 40 °C angestiegen und der Hund hat bereits ernsthafte Kreislaufprobleme, gerät in Panik und steuert auf einen Hitzschlag zu. Erreicht die Körpertemperatur 40°C, treten massive Kreislaufbeschwerden auf. Lebenswichtige Organe werden nicht mehr ausreichend mit Blut versorgt und ein Schock kann eintreten. Ab 43°C Körpertemperatur beginnt das körpereigene Eiweiß zu gerinnen,  Bewusstlosigkeit tritt ein, Herzrhythmusstörungen bis zum Herzstillstand folgen.

Hier besteht sofortiger Handlungsbedarf, der Hund muss in den Schatten gebracht und mit feuchten Tüchern abgekühlt werden. Wenn Sie also einen Hund allein in einem Fahrzeug sehen, dann zögern Sie bitte nicht und helfen ihm. Versuchen Sie den Besitzer ausfindig zu machen oder rufen Sie die Polizei oder Feuerwehr zu Hilfe.

Was vielen vielleicht nicht bewußt ist, es ist ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz und kann mit einer hohen Strafe wegen Tierquälerei geahndet werden, mal ganz abgesehen von den Kosten die für den Polizei-/Feuerwehreinsatz entstehen und getragen werden müssen.

Wichtig: Wer sein Tier eingesperrt der Hitze überlässt, kann nach §17 Tierschutzgesetz zur Rechenschaft gezogen und bestraft werden. Es droht eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren. – Quelle: https://www.express.de/22496192 ©2018

  • Anzeichen dafür, dass es dem Hund in der Hitze schlecht geht, sind Hecheln und Apathie, teils aber auch Nervosität. Wenn der Hund sehr stark hechelt, taumelt, erbricht, eine dunkle Zunge und einen glasigen Blick hat, kann er bereits einen Hitzeschlag erlitten haben und in akuter Lebensgefahr schweben. Der Hund muss sofort befreit und so schnell wie möglich zum Tierarzt gebracht werden!
  • Erste-Hilfe-Maßnahmen für einen Hund, der aus einem heißen Auto gerettet wurde: Bringen Sie den Hund sofort in den Schatten und versorgen Sie ihn mit Wasser. Sein Körper sollte mit handwarmem oder leicht kühlem Wasser gekühlt werden. Auch das dringend notwendige Trinkwasser darf nicht eiskalt sein! Anschließend muss der Hund umgehend zum Tierarzt – auch wenn sich sein Zustand durch die Erste-Hilfe-Maßnahmen scheinbar verbessert hat.

Man kann es gar nicht oft genug sagen: Kinder und Hunde (selbstverständlich gilt das für alle Tiere!) läßt man nicht unbeaufsichtigt im Fahrzeug zurück, auch nicht im Schatten, auch nicht für einen kleinen Moment!!! Lasst Sorgfalt walten und gefährdet nicht das Leben Eures besten Freundes.

Susi Duhme
Hundeverhaltenstherapeutin & Trainer

Brut und Setzzeit

Brut und Setzzeit

Brut und Setzzeit

Ab 1. April beginnt die Brut- und Setzzeit in Niedersachsen, die Wildtiere in Wald und Flur bekommen ihre Jungen und sollen dadurch geschützt werden.

In Wald, Feld und Wiese liegen junge Rehkitze und warten auf das Muttertier, Hasenkinder liegen ganz still in Grasmulden, Wildschweine sind mit ihren Frischlingen im Wald unterwegs und Bodenbrüter haben ihre Nester und Gelege an Feld- oder Grabenrand.  Damit sie nicht aufgeschreckt, gejagt,  verletzt oder sogar getötet werden, gibt es die Leinenpflicht für Hunde in der Zeit vom 1. April bis zum 15. Juli.

Viele Menschen sind mit ihren Vierbeinern in der Natur unterwegs, da bleibt es leider nicht aus, das den ein oder anderen Vierbeiner die Jagdlust packt und er Jungtiere aufstöbert. Um diese Situation zu vermeiden, gibt es die Leinenpflicht. In Wildschongebieten, Wäldern und Landschaftsschutzgebieten besteht ja sowieso oft ganzjährig Leinenpflicht für Hunde. Grundsätzlich liegt die Verantwortung  natürlich beim Hundehalter, seinen Vierbeiner so zu erziehen und zu händeln, das jagen und hetzen anderer Tiere nicht vorkommt.

Seinem Hund kann man auch an der Leine bzw. Schleppleine Spaß und Freude, Bewegung und Beschäftigung  bieten. Von Waldagility, über Dummysuche oder Mantrailing, der Phantasie sind hier keine Grenzen gesetzt. Für ausgiebiges toben und rennen, nutzt man in der Zeit ein eingezäuntes Gelände oder einen Hundespielplatz, so haben Hund und Halter Spaß und die Wildtiere können sicher aufwachsen.

Susi Duhme
Hundeverhaltenstherapeutin & Trainer